- Der Wohnsitz (oder Sitz) der Kaufpartei und der Verkaufspartei hat erhebliche Auswirkungen auf den Gerichtsstand und das anwendbare Recht.

- Im Fall eines Sachmangels gibt es für die Kaufpartei mehrere rechtliche Möglichkeiten, aber sie muss ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist wahrnehmen.

- Die Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen (Widerrufsrecht) gibt es im Schweizer Recht grundsätzlich nicht, Anbieter können jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein solches Recht vorsehen.

- Wird die Ware nicht geliefert, kann die Konsumentin oder der Konsument von der Verkaufspartei in einer Mahnung die Erbringung der Leistung verlangen.

- Was tun, wenn die Verkaufspartei gar nicht existiert (Fakeshop)?

- Falls Sie nach dem Besuch einer Website nicht bestellte Waren erhalten, sind sie nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, einige Vorsichtsmassnahmen sind jedoch angebracht.

- Bei Problemen im Zusammenhang mit der Verzollung oder der Beschlagnahmung von Fälschungen durch die Zollbehörden lesen Sie die Seite «Einkaufen im Ausland».

- Wenn Sie mit der Verkaufspartei oder dem Dienstleistungserbringer keine Lösung gefunden haben, finden Sie Unterstützung bei verschiedenen Behörden und Organisationen (Wo finde ich Hilfe?)

https://www.e-commerce-guide.admin.ch/content/ecommerce/de/home/probleme.html