- Der Wohnsitz (oder Sitz) der Kaufpartei und der Verkaufspartei hat erhebliche Auswirkungen auf den Gerichtsstand und das anwendbare Recht.
- Im Fall eines Sachmangels gibt es für die Kaufpartei mehrere rechtliche Möglichkeiten, aber sie muss ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist wahrnehmen.
- Die Möglichkeit, einen online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen (Widerrufsrecht) gibt es im Schweizer Recht grundsätzlich nicht, Anbieter können jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein solches Recht vorsehen.
- Wird die Ware nicht geliefert, kann die Konsumentin oder der Konsument von der Verkaufspartei in einer Mahnung die Erbringung der Leistung verlangen.
- Was tun, wenn die Verkaufspartei gar nicht existiert (Fakeshop)?
- Falls Sie nach dem Besuch einer Website nicht bestellte Waren erhalten, sind sie nicht verpflichtet, diese zurückzusenden, einige Vorsichtsmassnahmen sind jedoch angebracht.
- Bei Problemen im Zusammenhang mit der Verzollung oder der Beschlagnahmung von Fälschungen durch die Zollbehörden lesen Sie die Seite «Einkaufen im Ausland».
- Wenn Sie mit der Verkaufspartei oder dem Dienstleistungserbringer keine Lösung gefunden haben, finden Sie Unterstützung bei verschiedenen Behörden und Organisationen (Wo finde ich Hilfe?)