- Können Sie im direkten Kontakt mit dem betroffenen Anbieter keine Einigung erzielen, wenden Sie sich am besten an die Ombudsstelle E-Commerce.

- Scheitert ein aussergerichtliches Verfahren, können Sie in der Regel bei den Gerichten an Ihrem Wohnsitz oder am Ort der Niederlassung bzw. am Wohnsitz der Verkaufspartei Zivilklage einreichen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

- Wenn Sie glauben, Opfer unlauterer Geschäftspraktiken geworden zu sein, können Sie dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden, das unter gewissen Voraussetzungen ein Klagerecht gegen Personen oder Unternehmen besitzt, die gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.

- Auch bei Konsumentenorganisationen erhalten Mitglieder Beratung und rechtliche Unterstützung.

- In gewissen Branchen bieten weitere Ombudsstellen Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten.

- Melden Sie Fälle im Zusammenhang mit Gefahren im Internet dem Bundesamt für Cybersicherheit.

https://www.e-commerce-guide.admin.ch/content/ecommerce/de/home/hilfe.html