Zivilklage

Wenn keine gütliche Lösung gefunden wurde oder ein aussergerichtliches Verfahren nicht erfolgreich war, kann es soweit kommen, dass Sie Ihr Recht vor Gericht einklagen müssen.

Konsumentinnen und Konsumenten können in der Regel bei den Gerichten an ihrem Wohnsitz Klage einreichen (siehe Gerichtsstand und anwendbares Recht). In den meisten Fällen ist (vor allem je nach Höhe des Streitwerts) das erstinstanzliche Gericht zuständig, je nach Kanton ist das eine Friedensrichterin oder ein Friedensrichter oder ein Bezirksgericht, ein Kantonsgericht, ein Regionalgericht usw.; dort werden Streitigkeiten in einem vereinfachten, kostengünstigen Verfahren beigelegt. In manchen Kantonen ist das Verfahren sogar kostenlos. Es beginnt jeweils mit einem Schlichtungsversuch.

Dennoch ist es empfehlenswert, sich von einem Rechtsbeistand oder der Rechtsschutzversicherung zum richtigen Vorgehen beraten zu lassen.

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