Das Schweizer Recht sieht kein allgemeines Widerrufsrecht bei Internetkäufen vor. Ein solches Recht ist einzig bei Haustürgeschäften (Art. 40a ff. OR) oder bei gewissen speziellen Verträgen wie etwa Konsumkrediten vorgesehen. Ein Schweizer Anbieter kann jedoch freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen. Es kann auch vorkommen, dass auf einer in der Schweiz zugänglichen Website ein Widerrufsrecht gewährt wird, weil die Seite dem Recht der Europäischen Union untersteht.
Man muss deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters lesen um zu wissen, ob ein Recht auf Widerruf des geschlossenen Vertrags vorgesehen ist, und unter welchen Bedingungen man dieses geltend machen kann.