Zollabfertigung und Mehrwertsteuer

Alle Waren ausländischer Herkunft müssen beim Zoll angemeldet werden und sind grundsätzlich mehrwertsteuer- und zollpflichtig. Die Zollabfertigung würde nur im Falle einer Zollunion wegfallen.

Seit Inkrafttreten einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG, SR 641.20) am 1. Januar 2019 gilt für ausländische Versandhandelsfirmen, die Waren in die Schweiz versenden, eine neue Regelung. Nähere Informationen, insbesondere ob ein Internetanbieter mit Sitz im Ausland in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist und sich ins Mehrwertsteuerregister eintragen lassen muss, finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Im Post- und Kurierverkehr wird die Zollanmeldung von den Kurierunternehmen wie DHL, UPS oder der Post erledigt. Beim Versand von schweren und sperrigen Sendungen (über 30 kg) übernimmt in der Regel das Speditionsunternehmen diese Aufgabe. Die Transportunternehmen stellen die Verzollungskosten dann der Empfängerin oder dem Empfänger der Sendung in Rechnung.

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