Geoblocking

Beim Geoblocking, auch Geo-Diskriminierung genannt, werden Konsumentinnen und Konsumenten daran gehindert, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einer ausländischen Internetseite zu erwerben, weil der Preis niedriger wäre oder aus Gründen des Urheberrechts. Als Geoblocking bezeichnet man also eine Technik, die den Zugriff auf gewisse Websites aufgrund des Herkunftslands der IP-Adresse verhindert.

Geoblocking im Internet ist in der Europäischen Union (EU) seit Dezember 2018 verboten. Somit können alle Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Niederlassungsortes, auf jeder beliebigen europäischen Website online einkaufen.

In Bezug auf das Schweizer Recht ist am 1. Januar 2022 Art. 3a des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) über die Diskriminierung im Fernhandel in Kraft getreten. Diese neue Bestimmung soll die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vor  Ungleichbehandlungen, insbesondere bei den Preisen, schützen,
die z. B. auf den geografischen Standort zurückzuführen sind.

Der Wortlaut von Art. 3a UWG lautet wie folgt:

1 Unlauter handelt insbesondere, wer im Fernhandel ohne sachliche Rechtfertigung einen Kunden in der Schweiz aufgrund seiner Nationalität, seines Wohnsitzes, des Ortes seiner Niederlassung, des Sitzes seines Zahlungsdienstleisters oder des Ausgabeorts seines Zahlungsmittels:

    a. beim Preis oder bei den Zahlungsbedingungen diskrimi­niert;

    b. ihm den Zugang zu einem Online-Portal blockiert beziehungsweise     be­schränkt; oder

    c. ihn ohne sein Einverständnis zu einer anderen als der ursprünglich     aufgesuchten Version des Online-Portals weiterleitet.

2 Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; Dienstleistungen im Finanzbereich; Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation; Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs; Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen; Gesundheitsdienstleistungen; Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschliesslich Lotterien, Glücksspiele in Spielbanken und Wetten; private Sicherheitsdienste; soziale Dienstleistungen aller Art; Dienstleistungen, die mit der Ausübung hoheitlicher Gewalt verbunden sind; Tätigkeiten von Notaren sowie von Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden; audiovisuelle Dienste.

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