Urheberrechte

Das Hochladen von Werken gehört nicht zum erlaubten Privatgebrauch – und zwar auch dann nicht, wenn Sie Werke auf einer persönlichen Website oder einer Social-Media-Plattform wie Youtube oder Facebook veröffentlichen, oder wenn Sie Tauschbörsen nutzen.

Veröffentlichte Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen im persönlichen Bereich sowie im Kreis von Personen, mit denen wir eng verbunden sind (Verwandte und Freunde), auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers verwendet werden.

Das Umgehen von technischen Massnahmen zum Schutz von Werken und von anderen Schutzobjekten ist in der Schweiz verboten. Eine Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer erlaubten Verwendung (z. B. Privatgebrauch) wird jedoch nicht verfolgt.

https://www.e-commerce-guide.admin.ch/content/ecommerce/de/home/waren-dl/urheberrechte.html