Produktesicherheit

Die Gesetzgebung sieht verschiedene Verbote und Gebote vor, die eine Gefährdung von Menschen durch Produkte verhindern sollen; sie regeln u. a. die Entwicklung, die Herstellung, den Verkauf, den Gebrauch und die Entsorgung von Produkten. Je nach Art des Produkts oder der vom Produkt ausgehenden Gefährdung und der «Lebensphase» des Produkts sind verschiedene Vorschriften zu beachten.

Hersteller oder andere für das Inverkehrbringen Verantwortliche sind gehalten, den zuständigen Behörden unverzüglich Produkte zu melden, bei denen sie festgestellt oder Grund zur Annahme haben, dass sie ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für die Benutzerinnen und Benutzer oder für Dritte darstellen.

Informationen zu gefährlichen Produkten werden von verschiedenen Bundesbehörden publiziert (BAKOM, BFK, BLV, Swissmedic). Die Informationen zu gefährlichen Produkten, die für die Konsumentinnen und Konsumenten relevant sind, werden auf der Webseite des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) gesammelt und veröffentlicht.

https://www.e-commerce-guide.admin.ch/content/ecommerce/de/home/waren-dl/produktesicherheit.html