Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind typischerweise für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss des Vertrages stellt. Damit sie Vertragsbestandteil werden und somit überhaupt erst gültig sind, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wer die AGB verwendet – normalerweise die Verkaufspartei – muss die andere Partei darauf hinweisen, dass die AGB integraler Bestandteil des Vertrags sind, bevor diese das Angebot annimmt. In der Rechtsliteratur herrscht Einigkeit darüber, dass der Verweis auf die AGB in der Nähe des Bestellbuttons platziert und in einem Schritt kurz vor Abschluss der Bestellung angezeigt werden muss. Gerichtlich wurde diese Frage noch nicht entschieden.
  • Die Gegenpartei muss die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Ob sie sie tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder nicht, spielt keine Rolle. Die Rechtsliteratur vertritt die Ansicht, dass durch das Auftreten von technischen Problemen wie einer langen Ladezeit oder wenn ein bestimmtes Programm installiert werden muss, um die AGB lesen zu können, diese Bedingung verletzt wird. Die Käuferin oder der Käufer muss die AGB ungehindert herunterladen, speichern und ausdrucken können. Die Gerichte haben zu diesem Punkt noch nicht Stellung genommen.
  • Unerlässlich ist jedoch, dass die Gegenpartei beim Vertragsschluss ihr Einverständnis mit den AGB erklärt, z. B. durch Anklicken eines Buttons in einem Bestätigungsfenster.
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