Ab dem 1. April 2012 sind die einzelnen Schritte, die für den Online-Verkauf gelten, im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb genau geregelt. Ferner hat der Käufer das Recht, die genaue Identität des Verkäufers, seine Adresse und gültige E-Mail-Adresse zu kennen.