Technische Schutzmassnahmen wie Kopierschutz

Das Umgehen von technischen Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten ist in der Schweiz seit 2007 verboten. Eine Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer erlaubten Verwendung (z.B. Privatgebrauch) wird jedoch nicht verfolgt.

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