Zollanmeldungsgebühren

Generell müssen alle Waren aus dem Ausland zur Einfuhrveranlagung angemeldet werden. Auf diese Zollbehandlung könnte nur verzichtet werden, wenn unser Land mit anderen Staaten durch eine Zollunion verbunden wäre. Im Post- und Kurierverkehr übernimmt der Transporteur, z. B. DHL, UPS oder die Post, die Zollanmeldung, im Speditionsbereich (sperrige und schwere [über 30 kg] Sendungen) ein Spediteur. Dafür stellen die Unternehmen dem Empfänger Kosten in Rechnung (Zollabfertigungs- oder Verzollungskosten).

 

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