Missbräuchliche Preselection

Um die Konsumentinnen und Konsumenten besser vor einem unerwünschten Wechsel der Anbieterin zu schützen, hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vorschriften für die Aktivierung einer automatischen Anbieterinnenauswahl (Preselection) auf Festnetzanschlüssen verschärft. Die entsprechenden Bestimmungen sind am 1. April 2007 in Kraft getreten.

Wegweiser_Startseite_de_klein
https://www.e-commerce-guide.admin.ch/content/ecommerce/de/home-alt/sicherheit/preselection.html